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   BGH, 18.01.1996 - 4 StR 711/95   

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https://dejure.org/1996,4367
BGH, 18.01.1996 - 4 StR 711/95 (https://dejure.org/1996,4367)
BGH, Entscheidung vom 18.01.1996 - 4 StR 711/95 (https://dejure.org/1996,4367)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 1996 - 4 StR 711/95 (https://dejure.org/1996,4367)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • StV 1996, 248
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.07.1993 - 5 StR 279/93

    Anforderungen an Beweisantrag

    Auszug aus BGH, 18.01.1996 - 4 StR 711/95
    Zwar ist die in einem Beweisantrag zu bezeichnende Beweistatsache in der Regel nicht hinreichend bestimmt, wenn lediglich behauptet wird, ein bestimmtes Ereignis habe nicht stattgefunden; denn mit der behaupteten Negativtatsache werden keine Umstände oder Geschehnisse zum Gegenstand des Beweisantrages gemacht, die mit dem Beweismittel unmittelbar bewiesen werden könnten, sondern lediglich Beweisziele angegeben, die sich erst aufgrund weiterer vom Gericht zu ziehender Schlüsse ergeben (BGHSt 39, 251, 253, 254).

    Hatte das Landgericht gleichwohl Zweifel, so hätte es in der Hauptverhandlung auf eine Klarstellung hinwirken müssen (vgl. auch BGHSt 39, 251, 253).

  • BGH, 08.12.1993 - 3 StR 446/93

    Erforderliche Individualisierung eines Zeugen im Beweisantrag

    Auszug aus BGH, 18.01.1996 - 4 StR 711/95
    Anders als in Fällen, in denen eine Verbindung zwischen Beweistatsache und Beweismittel nicht erkennbar ist, so daß das Gericht die Ablehnungsgründe der Bedeutungslosigkeit der Beweistatsache oder der völligen Ungeeignetheit des Beweismittels nicht sinnvoll zu prüfen vermag (vgl. BGHSt 40, 3, 6), entsprach der hier gestellte Antrag daher noch den an die Konkretisierung der Beweistatsache zu stellenden Anforderungen.
  • BGH, 14.02.1985 - 4 StR 731/84

    Vorausetzungen für die Rüge der Entlassung eines vernommenen Zeugen oder

    Auszug aus BGH, 18.01.1996 - 4 StR 711/95
    1. Die auf die Verletzung des § 240 StPO gestützte Rüge, das Gericht habe die Verteidigung dadurch unzulässig beschränkt, daß es weitere Fragen an die Hauptbelastungszeugin durch deren Entlassung gegen den Widerspruch des Verteidigers unterbunden habe, ist mangels Herbeiführung eines Gerichtsbeschlusses gemäß § 238 Abs. 2 StPO unzulässig (vgl. BGH StV 1985, 355).
  • BGH, 26.02.1986 - 2 StR 76/86

    Vergewaltigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch eines Kindes und sexuellem

    Auszug aus BGH, 18.01.1996 - 4 StR 711/95
    Angesichts des großen zeitlichen Abstandes zwischen der im September 1989 zum Nachteil von Katja begangenen Vergewaltigung und der neuerlichen Sexualstraftat, für die nach dem Zweifelsgrundsatz von einer Tatzeit am 2. Oktober 1990 auszugehen ist, kommt auch eine fortwirkende Gewalt, die der Angeklagte zur Tatbegehung ausgenutzt hätte, nicht in Betracht (vgl. BGH NStZ 1986, 409).
  • KG, 07.08.1998 - 1 Ss 139/98

    Strafprozeßrecht: Ablehnung eines Beweisantrags wegen Ungeeignetheit bei einem

    Zwar ist die in einem Beweisantrag zu bezeichnende Beweistatsache in der Regel nicht hinreichend bestimmt, wenn nur behauptet wird, ein bestimmtes Ereignis habe nicht stattgefunden; denn mit der behaupteten Negativtatsache werden keine Umstände oder Geschehnisse zum Gegenstand des Beweisantrages gemacht, die mit dem Beweismittel unmittelbar bewiesen werden können, sondern nur Beweisziele angegeben, die sich erst aufgrund weiterer vom Gericht zu ziehender Schlüsse ergeben (vgl. BGHSt 39, 251, 253, 254; BGH StV 1996, 248, 249).
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